Gesetze / Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
EGInsOArt 105a Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EGInsO/105a#abs-1 (1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 10. Juni 2016 beantragt worden sind, ist § 104 der Insolvenzordnung in der bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EGInsO/105a#abs-2 (2) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 29. Dezember 2016 beantragt worden sind, ist § 104 der Insolvenzordnung in der bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.