Gesetze / EETS-Zulassungsvertrag
EEMD-ZVAnl IIAnlage 7 zum Vertrag über die Durchführungdes Europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesfernstraßenim Geltungsbereich des BFStrMG (EETS-Zulassungsvertrag)
(Fundstelle: BAnz AT 27.03.2018 V 2)
Glossar
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Abschnittsbezogene Erhebungsdaten | Abschnittsbezogene Erhebungsdaten resultieren aus der Erkennung mautpflichtiger Streckenabschnitte. |
| Anbieter | Rechtsperson, die in einem Mitgliedsstaat niedergelassen und gemäß den Anforderungen der Entscheidung 2009/750/EG registriert ist und einem EETS-Nutzer Zugang zum EETS gewährt. |
| Auskehr der Maut | Bezeichnet die Abführung von streckenbezogenen Mauteinnahmen vom Anbieter an den Mauterheber. |
| Bankgarantie | Zahlungsgarantie einer Bank, mit der diese die finanzielle Absicherung ihres Kunden, für einen eventuellen Schaden einzustehen, übernimmt. |
| BDSG | Bundesdatenschutzgesetz. |
| Benannte Stelle | Siehe notifizierte Stelle. |
| Betreibergesellschaft | Gesellschaft, die nach den Vorschriften des BFStrMG mit der Mitwirkung an der Erhebung der Maut für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes im Geltungsbereich des BFStrMG beauftragt ist. |
| Betreiber des Mautsystems | Siehe Betreibergesellschaft. |
| BFStrMG | Bundesfernstraßenmautgesetz. |
| BGB | Bürgerliches Gesetzbuch. |
| Bordgerät | Vollständiger Satz von Hardware- und Softwarekomponenten, der für die Bereitstellung des EETS erforderlich ist und der für die Sammlung, Speicherung und Verarbeitung sowie den Fernempfang und die Fernübertragung von Daten in einem Fahrzeug eingebaut ist. |
| DSRC | Abkürzung für Dedicated Short Range Communication, steht für Nahbereichskommunikation. |
| EETS | Abkürzung für European Electronic Toll Service. Steht für Europäischer Elektronischer Mautdienst (EEMD). |
| EETS-Anbieter | Siehe Anbieter. |
| EETS-Gebiet | Mautgebiet, für das die Richtlinie 2004/52/EG gilt. |
| EETS-Gebiet BFStrMG | Gebiet des EETS in Deutschland, in dem Maut auf Grundlage des BFStrMG erhoben wird. |
| EETS-Register | Auch: Mautdienstregister. Nationales elektronisches Mautregister zum EETS gemäß Artikel 19 der Entscheidung 2009/750/EG. |
| Erfassungsquote | Maß für die Qualität des Teilsystems des EETS-Anbieters, die Nutzung eines mautpflichtigen Streckenabschnitts zu erkennen und entsprechend den gültigen gebührenpflichtigen Parametern die Maut zu erheben. |
| Europäischer elektronischer Mautdienst | Deutsche Übersetzung für European Electronic Toll Service (EETS). |
| Gebrauchstauglichkeit | Fähigkeit von im EETS integrierten Interoperabilitätskomponenten, während des Betriebs in Verbindung mit dem System des Mauterhebers ein bestimmtes Leistungsniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Dies entspricht der Erfüllung der technischen Vorgaben, die in den Vorgaben für das Gebiet BFStrMG definiert sind. |
| Gebrauchstauglichkeits- bescheinigung | Bescheinigung über das Vorliegen der Gebrauchstauglichkeit. Die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung wird durch den Mauterheber oder eine benannte Stelle ausgestellt. |
| Kapitalintakthalteerklärung | Verpflichtung der Gesellschafter, gesamt- und einzelschuldnerisch weiteres Eigenkapital bereitzustellen. |
| Maut | Gebühr für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes durch schwere Nutzfahrzeuge auf der Grundlage des BFStrMG. |
| Mautbetreiber | Siehe Betreibergesellschaft. |
| Mautbuchungsnachweis | Meldung an den Mauterheber, in der der Verkehr eines Fahrzeugs in einem Mautgebiet entsprechend dem zwischen dem EETS-Anbieter um dem Mauterheber vereinbarten Format bestätigt wird. Diese Meldung umfasst abschnittsbezogene Erhebungsdaten, die die Zuordnung zu einem EETS-Nutzer und zu einer Fahrt ermöglichen. |
| Mauterheber | Englisch: Toll Charger. Eine öffentliche oder private Stelle, die für den Verkehr von Fahrzeugen in einem Mautgebiet Maut erhebt. |
| Mautpflichtiges Straßennetz | Mautpflichtige Bundesautobahnen und Bundesstraßen gemäß BFStrMG und Mautstreckenausdehnungsverordnung. |
| MautSysG | Mautsystemgesetz. |
| Nationales duales Mauterhebungssystem | Umfasst alle Einrichtungen und Prozesse des Betreibers gemäß § 4 Absatz 3 BFStrMG zur Erhebung der Maut im gesamten mautpflichtigen Streckennetz im Geltungsbereich des BFStrMG. |
| Notifizierte Stelle | Vom Mitgliedsstaat benannte notifizierte Stelle mit den in Artikel 17 der Entscheidung 2009/750/EG beschriebenen Aufgaben und Zuständigkeiten. |
| Nutzer | Natürliche oder juristische Person, die mit einem EETS-Anbieter einen Vertrag schließt, um Zugang zum EETS zu erhalten. |
| Nutzerlisten | Listen von Merkmalen, mit deren Hilfe ein gültiges Vertragsverhältnis für Fahrzeuge und Bordgeräte von EETS-Nutzern abgeleitet werden kann. |
| Rückwirkungsfreiheit | Das Mautdienst-Teilsystem des EETS-Anbieters und seine Systeme, Komponenten, Anlagen und Einrichtungen müssen so spezifiziert, entwickelt und betrieben werden, dass sie nicht durch andere Geräte oder Funkanwendungen gestört werden können und ihrerseits nicht andere Geräte oder Funkanwendungen stören. |
| Schwarze Liste | Englisch: Blacklist. Liste der gesperrten Bordgeräte. Die Schwarze Liste wird vom EETS-Anbieter geführt und dem Mauterheber zur Verfügung gestellt. |
| Teilsystem | Auch: Mautdienst-Teilsystem. Ein Teilsystem umfasst Einrichtungen und Prozesse zur Erhebung der Maut. |
| Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit | Summe aller Aktivitäten des Mauterhebers, eines EETS-Anbieters und gegebenenfalls einer benannten Stelle, die erforderlich sind, um für das technische System des EETS-Anbieters den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit zu erbringen. |
| Vermittlungsstelle | Vermittlungsstelle mit der Aufgabe, die Vermittlung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung nach § 10 MautSysG und der beschränkten Zulassung nach § 11 MautSysG zu erleichtern. |
| Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG | Durch die „Verordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG (EEMD-Gebietsvorgabenverordnung – GVV)“ verbindlich erlassene Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG. Diese umfassen: – wirtschaftliche Vorgaben – finanzielle Vorgaben – Vorgaben zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen – technisch-organisatorische Vorgaben – Vorgaben zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers – Vorgaben zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung – Vorgaben zu Qualitätsanforderungen. |
| VwVfG | Verwaltungsverfahrensgesetz. |
| Zulassungsverfahren | Summe aller Aktivitäten des Mauterhebers und eines EETS-Anbieters, die erforderlich sind, um den Zulassungsvertrag abzuschließen. |
Änderungsverlauf
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27.11.2023 Ausfertigung
Anlage 7 aufgehoben und geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. November 2023 (BGBl. I Nr. 329)
BGBl. 2023 I Nr. 329
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25.10.2021 Ausfertigung
Anlage 7 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 2021 (BGBl. BAnz AT 29.10.2021 V2)
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20.03.2019 Ausfertigung
Anlage 7 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2019 (BGBl. BAnz AT 26.03.2019 V1)
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.