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# Anlage 7 EEMD-ZVAnl II — zum Vertrag über die Durchführungdes Europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesfernstraßenim Geltungsbereich des BFStrMG (EETS-Zulassungsvertrag)

EETS-Zulassungsvertrag  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.03.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BAnz AT 27.03.2018 V 2)

Glossar

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Begriff	Definition
Abschnittsbezogene Erhebungsdaten	Abschnittsbezogene Erhebungsdaten resultieren aus der Erkennung mautpflichtiger Streckenabschnitte.
Anbieter	Rechtsperson, die in einem Mitgliedsstaat niedergelassen und gemäß den Anforderungen der Entscheidung 2009/750/EG registriert ist und einem EETS-Nutzer Zugang zum EETS gewährt.
Auskehr der Maut	Bezeichnet die Abführung von streckenbezogenen Mauteinnahmen vom Anbieter an den Mauterheber.
Bankgarantie	Zahlungsgarantie einer Bank, mit der diese die finanzielle Absicherung ihres Kunden, für einen eventuellen Schaden einzustehen, übernimmt.
BDSG	Bundesdatenschutzgesetz.
Benannte Stelle	Siehe notifizierte Stelle.
Betreibergesellschaft	Gesellschaft, die nach den Vorschriften des BFStrMG mit der Mitwirkung an der Erhebung der Maut für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes im Geltungsbereich des BFStrMG beauftragt ist.
Betreiber des Mautsystems	Siehe Betreibergesellschaft.
BFStrMG	Bundesfernstraßenmautgesetz.
BGB	Bürgerliches Gesetzbuch.
Bordgerät	Vollständiger Satz von Hardware- und Softwarekomponenten, der für die Bereitstellung des EETS erforderlich ist und der für die Sammlung, Speicherung und Verarbeitung sowie den Fernempfang und die Fernübertragung von Daten in einem Fahrzeug eingebaut ist.
DSRC	Abkürzung für Dedicated Short Range Communication, steht für Nahbereichskommunikation.
EETS	Abkürzung für European Electronic Toll Service. Steht für Europäischer Elektronischer Mautdienst (EEMD).
EETS-Anbieter	Siehe Anbieter.
EETS-Gebiet	Mautgebiet, für das die Richtlinie 2004/52/EG gilt.
EETS-Gebiet BFStrMG	Gebiet des EETS in Deutschland, in dem Maut auf Grundlage des BFStrMG erhoben wird.
EETS-Register	Auch: Mautdienstregister. Nationales elektronisches Mautregister zum EETS gemäß Artikel 19 der Entscheidung 2009/750/EG.
Erfassungsquote	Maß für die Qualität des Teilsystems des EETS-Anbieters, die Nutzung eines mautpflichtigen Streckenabschnitts zu erkennen und entsprechend den gültigen gebührenpflichtigen Parametern die Maut zu erheben.
Europäischer elektronischer Mautdienst	Deutsche Übersetzung für European Electronic Toll Service (EETS).
Gebrauchstauglichkeit	Fähigkeit von im EETS integrierten Interoperabilitätskomponenten, während des Betriebs in Verbindung mit dem System des Mauterhebers ein bestimmtes Leistungsniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Dies entspricht der Erfüllung der technischen Vorgaben, die in den Vorgaben für das Gebiet BFStrMG definiert sind.
Gebrauchstauglichkeits-bescheinigung	Bescheinigung über das Vorliegen der Gebrauchstauglichkeit. Die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung wird durch den Mauterheber oder eine benannte Stelle ausgestellt.
Kapitalintakthalteerklärung	Verpflichtung der Gesellschafter, gesamt- und einzelschuldnerisch weiteres Eigenkapital bereitzustellen.
Maut	Gebühr für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes durch schwere Nutzfahrzeuge auf der Grundlage des BFStrMG.
Mautbetreiber	Siehe Betreibergesellschaft.
Mautbuchungsnachweis	Meldung an den Mauterheber, in der der Verkehr eines Fahrzeugs in einem Mautgebiet entsprechend dem zwischen dem EETS-Anbieter um dem Mauterheber vereinbarten Format bestätigt wird. Diese Meldung umfasst abschnittsbezogene Erhebungsdaten, die die Zuordnung zu einem EETS-Nutzer und zu einer Fahrt ermöglichen.
Mauterheber	Englisch: Toll Charger. Eine öffentliche oder private Stelle, die für den Verkehr von Fahrzeugen in einem Mautgebiet Maut erhebt.
Mautpflichtiges Straßennetz	Mautpflichtige Bundesautobahnen und Bundesstraßen gemäß BFStrMG und Mautstreckenausdehnungsverordnung.
MautSysG	Mautsystemgesetz.
Nationales duales Mauterhebungssystem	Umfasst alle Einrichtungen und Prozesse des Betreibers gemäß § 4 Absatz 3 BFStrMG zur Erhebung der Maut im gesamten mautpflichtigen Streckennetz im Geltungsbereich des BFStrMG.
Notifizierte Stelle	Vom Mitgliedsstaat benannte notifizierte Stelle mit den in Artikel 17 der Entscheidung 2009/750/EG beschriebenen Aufgaben und Zuständigkeiten.
Nutzer	Natürliche oder juristische Person, die mit einem EETS-Anbieter einen Vertrag schließt, um Zugang zum EETS zu erhalten.
Nutzerlisten	Listen von Merkmalen, mit deren Hilfe ein gültiges Vertragsverhältnis für Fahrzeuge und Bordgeräte von EETS-Nutzern abgeleitet werden kann.
Rückwirkungsfreiheit	Das Mautdienst-Teilsystem des EETS-Anbieters und seine Systeme, Komponenten, Anlagen und Einrichtungen müssen so spezifiziert, entwickelt und betrieben werden, dass sie nicht durch andere Geräte oder Funkanwendungen gestört werden können und ihrerseits nicht andere Geräte oder Funkanwendungen stören.
Schwarze Liste	Englisch: Blacklist. Liste der gesperrten Bordgeräte. Die Schwarze Liste wird vom EETS-Anbieter geführt und dem Mauterheber zur Verfügung gestellt.
Teilsystem	Auch: Mautdienst-Teilsystem. Ein Teilsystem umfasst Einrichtungen und Prozesse zur Erhebung der Maut.
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit	Summe aller Aktivitäten des Mauterhebers, eines EETS-Anbieters und gegebenenfalls einer benannten Stelle, die erforderlich sind, um für das technische System des EETS-Anbieters den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit zu erbringen.
Vermittlungsstelle	Vermittlungsstelle mit der Aufgabe, die Vermittlung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung nach § 10 MautSysG und der beschränkten Zulassung nach § 11 MautSysG zu erleichtern.
Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG	Durch die „Verordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG (EEMD-Gebietsvorgabenverordnung – GVV)“ verbindlich erlassene Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG. Diese umfassen: –wirtschaftliche Vorgaben–finanzielle Vorgaben–Vorgaben zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen–technisch-organisatorische Vorgaben–Vorgaben zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers–Vorgaben zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung–Vorgaben zu Qualitätsanforderungen.
VwVfG	Verwaltungsverfahrensgesetz.
Zulassungsverfahren	Summe aller Aktivitäten des Mauterhebers und eines EETS-Anbieters, die erforderlich sind, um den Zulassungsvertrag abzuschließen.
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Zitiervorschlag: Anlage 7 EEMD-ZVAnl II

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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