Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 61a Entfallen der EEG-Umlage
Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,
Änderungsverlauf
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22.12.2016 Ausfertigung
§ 61a umnummeriert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I 3106)
BGBl. 2016 I S. 3106
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