Gesetze / Eisenbahnbetriebsleiterverordnung
EBV§ 4 Aufgaben und Befugnisse des Betriebsleiters
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2009 – 1 M 159/08Zitiert von 1
- VG Sigmaringen, 23.11.2022 – 7 K 4043/20
- OVG NRW, 23.08.2023 – 11 A 270/22
- VG Köln, 28.08.2015 – 18 K 6935/14Zitiert von 2
- VG Köln, 12.04.2013 – 18 K 5523/11
- OVG NRW, 30.12.2010 – 20 B 863/10Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EBV/4#abs-1 (1) Betriebsleiter im Sinne von § 1 Abs. 1 bis 6 haben insbesondere
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EBV/4#abs-2 (2) Der Betriebsleiter kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben örtlicher Betriebsleiter bedienen. Diese müssen die Voraussetzungen und Anforderungen an Betriebsbeamte im Sinne des Fünften Abschnittes der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) erfüllen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EBV/4#abs-3 (3) Der Betriebsleiter berät das Eisenbahnunternehmen und die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen in allen Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Eisenbahn bedeutsam sein können. Er ist insbesondere verpflichtet,