Gesetze / Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz
EVPG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
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- VG Düsseldorf, 20.08.2024 – 3 K 3908/22Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 20.08.2024 – 3 K 1603/21Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EBPG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und das Ausstellen energieverbrauchsrelevanter Produkte sowie von Bauteilen und Baugruppen, die zum Einbau in energieverbrauchsrelevante Produkte bestimmt sind. Ausgenommen sind Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung und energieverbrauchsrelevante Produkte, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EBPG/1#abs-2 (2) Rechtsvorschriften für die Abfallbewirtschaftung und für Chemikalien einschließlich solcher für fluorierte Treibhausgase bleiben unberührt.