Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/6278 · S. 12
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Die Vorschrift fasst die Überschrift des Gesetzes entspre- chend dem geänderten Geltungsbereich neu. Zu Nummer 2, 3 Buchstabe b, c, e, f, 4, 5 Buchstabe a, c, d, f, 6, 7, 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, 9 Buchstabe b, 10, 11 Buchstabe a, 13 Buchstabe a Die Vorschriften passen die relevanten Bestimmungen des Gesetzes an die Richtlinie 2009/125/EG an, insbesondere in- dem sie die Formulierungen in Bezug auf „energiebetrie- bene“ Produkte durch Formulierungen in Bezug auf „ener- gieverbrauchsrelevante“ Produkte ersetzen. Zu Nummer 3 Buchstabe a Die Vorschrift definiert den Begriff „energieverbrauchs- relevantes Produkt“ entsprechend Artikel 2 Nummer 1 der Ökodesign-Richtlinie. Damit sind neben Geräten, die selbst Energie verbrauchen, erzeugen, übertragen oder messen, auch Produkte erfasst, die durch ihre Verwendung den Verbrauch von Energie (nur) mittelbar beeinflussen. Er- wägungsgrund Nummer 4 zur Ökodesign-Richtlinie nennt insofern beispielhaft Bauprodukte wie Fenster und Isolier- materialien oder den Wasserverbrauch beeinflussende Pro- dukte wie Duschköpfe oder Wasserhähne. Es ist Aufgabe der Europäischen Kommission, anhand des Verfahrens nach Artikel 16 i. V. m. Artikel 15 der Ökodesign-Richtlinie zu bestimmen, für welche Produkte Ökodesign-Anforderungen festgelegt werden. Zu Nummern 3 Buchstabe d, 5 Buchstabe g und 8 Buch- stabe f Nummer 3d fasst die Definition des Begriffs „Ausstellen“ in § 2 Absatz 6 – neu –. Die Formulierung schließt nun auch die Vermarktung von Produkten über das Internet ein, denn dort werden Produkte zwar nicht aufgestellt (wie im Einzelhan- del) oder vorgeführt (wie auf Messen), aber angeboten mit dem Ziel der Werbung oder der Bereitstellung auf dem Markt. Diese Ergänzung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Vertrieb
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.098 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/6278, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.990–65.088 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert e3781c36455a4d6c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP