Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
EBO§ 37 Ausrüsten der Züge mit Mitteln zur ersten Hilfeleistung
Stand: 10.06.2019
Reisezüge sind mit Mitteln zur ersten Hilfeleistung auszurüsten. Ausnahmen sind zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).
Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
EBOStand: 10.06.2019
Reisezüge sind mit Mitteln zur ersten Hilfeleistung auszurüsten. Ausnahmen sind zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).