Gesetze / Eisenbahnkreuzungsgesetz
EBKrG§ 9
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 15.07.1969 – 2 BvF 1/64Eisenbahnkreuzungsgesetz; Umfang der Gesetzgebung des Bundes für die Bundeseisenbahn; Planfeststellung für den Bau und die Veränderung des an einer Kreuzung mit einem Schienenweg der Deutschen Bundesbahn beteiligten Straßenstücks; Beseitigung, Entlastung oder Veränderung des Bahnübergangs als Aufgabe des Bundes; Bundesregierung im Sinne von Art. 84 Abs. 2 und 85 Abs. 2 Satz 1 GGZitiert von 26
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