Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DistanzunterrichtsVO · GV. NRW. S. 1010
Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht
9 Normen · Ausgangsfassung vom 14.11.2022 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Organisation des Distanzunterrichts | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zweck der Verordnung
- § 2 Präsenzunterricht, Distanzunterricht
- § 3 Organisation des Distanzunterrichts
- § 4 Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern
- § 5 Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer
- § 6 Teilnahme am Distanzunterricht, Leistungsbewertung
- § 7 Besondere Bestimmungen für das Berufskolleg
- § 8 Ersatzschulen
- § 9 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
30.10.2025 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 30. Oktober 2025 (GV. NRW. S. 868)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.