Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
DirektZahlDurchfV§ 13a Kürzung der nationalen Reserve
Stand: 01.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 09.11.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DirektZahlDurchfV/13a#abs-1 (1) In Anwendung des Artikels 22 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für das Kalenderjahr 2021 wird die nationale Reserve um 20 Millionen Euro gekürzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DirektZahlDurchfV/13a#abs-2 (2) In Anwendung des Artikels 22 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für das Kalenderjahr 2022 wird die nationale Reserve um 7,5 Millionen Euro gekürzt.
Änderungsverlauf
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14.10.2021 Ausfertigung
§ 13a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Oktober 2021 (BGBl. I 4706)
BGBl. 2021 I S. 4706
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.