Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
DirektZahlDurchfV§ 13a Kürzung der nationalen Reserve
In Anwendung des Artikels 22 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für das Kalenderjahr 2021 wird die nationale Reserve um 20 Millionen Euro gekürzt.
Änderungsverlauf
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11.04.2022 Ausfertigung
§ 13a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2022 (BGBl. BAnz AT 13.04.2022 V1)
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14.10.2021 Ausfertigung
§ 13a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Oktober 2021 (BGBl. I 4706)
BGBl. 2021 I S. 4706
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