Gesetze / Designverordnung

DesignV

§ 27 Übergangsregelungen

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DesignV/27?asof=2019-06-10#abs-1 (1) § 4 Absatz 2 findet auf bis zum 9. Januar 2014 eingegangene Wiedergaben keine Anwendung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DesignV/27?asof=2019-06-10#abs-2 (2) § 22 findet Anwendung auf alle Anträge zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs, die ab dem 1. Januar 2014 bei dem Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen sind.

§ 26