Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz
DWG§ 45 Einnahmen
Stand: 10.06.2019
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- OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2017 – OVG 11 N 91.15Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich; Anknüpfung an die Wohnungsinhaberschaft KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/45#abs-1 (1) Die Deutsche Welle finanziert sich aus dem jährlichen Zuschuss sowie Zuwendungen des Bundes und sonstigen Einnahmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/45#abs-2 (2) Die Höhe des Zuschusses des Bundes bestimmt sich nach dem Haushaltsgesetz des Bundes.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/45#abs-3 (3) Die Aufgabenplanung der Deutschen Welle (§§ 4a, 4b) wird durch den vierjährigen Planungszeitraum, die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung und die Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers sichergestellt.