Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Datenschutzverordnung Schulwesen
DSVAnlage 1
Stand: 01.09.2026
Liste der zur Verarbeitung zugelassenen personenbezogenen Daten
1
Schülerakte
Bei Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers sind in einer Schülerakte folgende für die Schullaufbahn sowie die schul- und schulträgerinterne Verwaltung erforderlichen Daten aufzunehmen.
1.1
Schülerstammblatt und die darin enthaltenen Einzeldaten gemäß den Anlagen 2 bis 4
1.2
Durchschriften oder Kopien aller Zeugnisse und des Grundschulgutachtens einschließlich der Gesprächsprotokolle sowie die für die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens erforderlichen Unterlagen
1.3
Kopien der Benachrichtigungen der Eltern bei gefährdeter Versetzung
1.4
Anmeldeunterlagen, Angaben zu Geschwisterkindern, Gesprächsprotokolle, Aufnahmeentscheidungsunterlagen und Angaben über den Schulabgang
1.5
Beurlaubungen vom Schulbesuch 1, 4
1.6
Belege über Schulversäumnisse wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen 4
1.7
Unterlagen über angeordneten/erteilten Haus-/Krankenhausunterricht 4
1.8
Angaben zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen soweit gemäß § 1 Absatz 2 zulässig 2, 4
1.9
Kopien der Schulbescheinigungen für BAföG und BbgAföG 4
1.10
Schriftverkehr zu Schulpflichtverletzungen 4
1.11
Unterlagen über eingeleitete und erteilte Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmaßnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2, 5 und 6 der Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen 4
1.12
Kopien von Schulbescheinigungen und ausgegebenen Schülerausweisen
1.13
Bildungsempfehlung und Unterlagen eines Förderausschussverfahrens 3, 4
1.14
Befreiungen vom Unterricht, insbesondere Befreiung vom Sportunterricht und von Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde
1.15
Angaben zur Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler
1.16
Bildungsvereinbarungen gemäß § 44 Absatz 6 BbgSchulG
1.17
in Schulen der Primarstufe
1.17.1
Unterlagen über die Zurückstellung vom Schulbesuch
1.17.2
Unterlagen über die vorzeitige Aufnahme in die Grundschule
1.17.3
Unterlagen über die individuelle Lernstandsanalyse
1.17.4
individueller Förderplan für den zusätzlichen Förderunterricht
1.17.5
Angaben zur Teilnahme an Sprachstandsfeststellungen und Sprachförderung sowie Teilnahmebefreiungen
1.18
in der Sekundarstufe I
1.18.1
Unterlagen über die Wahl der Prüfungsfächer und freiwilliger Zusatzprüfungen einschließlich der erforderlichen Protokolle
1.18.2
Unterlagen über die Durchführung der Prüfungen
1.18.3
Unterlagen über die Ermittlung der Gesamtqualifikation
1.18.4
Unterlagen über das Praxislernen und das Schülerbetriebspraktikum
1.18.5
Ergebnisse diagnostischer Testverfahren
1.19
in Schulen der gymnasialen Oberstufe
1.19.1
Unterlagen über die Wahl von Kursen, Klausur- und Abiturprüfungsfächern einschließlich der erforderlichen Protokolle
1.19.2
Unterlagen über den Erwerb besonderer Berechtigungen (insbesondere Erwerb des Latinums oder Graecums)
1.19.3
Unterlagen über die Durchführung der Prüfungen
1.19.4
Unterlagen über die Ermittlung der Gesamtqualifikation
1.20
in Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges
1.20.1
Angaben zur schulischen und beruflichen Qualifikation
1.20.2
Angaben zur beruflichen Tätigkeit einschließlich Anschrift der Arbeits- oder Ausbildungsstätte
1.20.3
Unterlagen über den Erwerb besonderer Berechtigungen (insbesondere Erwerb des Latinums oder Graecums)
1.20.4
Unterlagen über die Wahl von Kursen, Klausur- und Abiturprüfungsfächern einschließlich der erforderlichen Protokolle (gilt nur für Bildungsgänge der Sekundarstufe II)
1.20.5
Unterlagen über die Ermittlung der Gesamtqualifikation
1.21
Angaben zur Teilnahme an schulärztlichen und schulzahnärztlichen Untersuchungen
1.22
Nachweis gemäß § 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes, soweit nach dem Infektionsschutzgesetz eine Verpflichtung besteht (Masernschutz)
2
Klassen- oder Kursbücher
2.1
das Stundenthema der erteilten Unterrichtsstunden in der Klasse oder dem Kurs
2.2
Thema und Zeitpunkt aller in der Klasse oder dem Kurs angefertigten schriftlichen Arbeiten
2.3
einen Nachweis über die Tage und Stunden der Unterrichtsversäumnisse einzelner Schülerinnen und Schüler 4
2.4
Unterlagen über eingeleitete und erteilte Erziehungsmaßnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 1, 3, 7 und 8 der Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen 4
2.5
Nachweise über Belehrungen mit Angabe des Alters der Schülerinnen und Schüler und fehlender Schülerinnen und Schüler, insbesondere
2.5.1
zum Verhalten auf dem Schulgelände
2.5.2
zum Verhalten im Sportunterricht
2.5.3
zum Verhalten im naturwissenschaftlichen Unterricht
2.5.4
über die Brandschutzordnung und die Verhaltensregeln bei Notfällen
2.5.5
über das Verhalten im Straßenverkehr
2.5.6
über das Verhalten bei Unterrichtsgängen und Schulfahrten
2.5.7
über das Verhalten bei Witterungseinflüssen
2.5.8
über die Gefahren im Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen und Waffen
2.5.9
über das Verhalten beim Auffinden von Munition
2.6
die Liste der in der Klasse oder dem Kurs zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler, der jeweilige Klassen-/Kursname, die Art der Klasse/des Kurses/der Gruppe und die Anzahl der in den jeweiligen Unterrichtsfächern erteilten Wochenstunden
2.7
Name, Fach und Personalkennzeichen der unterrichtenden Lehrkräfte
3
Notenbuch
3.1
Schülerliste mit Wohnanschrift und Telefonnummern der Eltern
3.2
für jedes Fach getrennt Seiten oder Blätter für die Eintragung der Noten/Punktbewertung sowie je eine Spalte für Schulhalbjahres- und Schuljahresnoten oder -punkte
3.3
Name der Lehrkraft, die das jeweilige Fach unterrichtet
4
Prüfungsunterlagen
4.1
Wahl von Prüfungsfächern und Protokolle dazugehöriger Beratungsgespräche
4.2
Unterlagen über Zulassung, Zeitpunkt und Art von Prüfungen
4.3
schriftliche Prüfungsarbeiten mit Aufgabenstellung und Bewertung
4.4
Unterlagen der mündlichen und praktischen Prüfung
5
Sonstige personenbezogene Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern
5.1
Mitgliedschaft und Funktion in Gremien der Mitwirkung
5.2
sonstige schul- oder ausbildungsbezogene Funktionen, insbesondere Schülerlotsen, AG-Leitung, Auszubildendenvertretung
5.3
Protokolle schulischer Gremien der Mitwirkung soweit sie Angaben über Entscheidungen zu einzelnen Personen enthalten
5.4
Schulname, Schulform, Anschrift und Bundesland bisher von der Schülerin oder dem Schüler besuchter Schulen
5.5
Angaben über den Besuch eines Hortes
5.6
Angaben über die Teilnahme an der Schulspeisung
5.7
Angaben über ausgeliehene Lernmittel
5.8
Angaben über den Schulweg, die Teilnahme an der Schülerbeförderung und die Höhe des Beitrags zur Schülerbeförderung 4
5.9
Angaben über die Teilnahme an Fördermaßnahmen sowie die Art des Förderschwerpunktes und die Art der sonderpädagogischen Förderung 4
5.10
Angaben über die Teilnahme am Ganztagsbetrieb
5.11
Angaben über die Teilnahme an Maßnahmen im Rahmen der Begabungsförderung
5.12
Unterlagen über meldepflichtige Unfälle 4
5.13
Angaben zur Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Schulsozialfonds 4
5.14
Angaben über die Befreiung vom Eigenanteil für Lernmittel 4
5.15
Unterlagen über Beschwerdeverfahren, Widerspruchsverfahren und gerichtliche Verfahren 4
5.16
Angaben zur Verkehrssprache in der Familie
5.17
Unterbringung im Wohnheim/Internat
5.18
Angaben zu Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche
6
Unterlagen über Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal
6.1
Stammblatt gemäß Anlage 5 4
6.2
Sonstige personenbezogene Daten 4
6.2.1
Mitgliedschaft in Gremien der Mitwirkung 4
6.2.2
Angaben zum Einsatz in der Schule (Unterrichtseinsatz, Klassenleiterfunktion und sonstige schulische Aufgaben) 4
6.2.3
Angaben über erteilten und nicht erteilten Unterricht einschließlich Angaben zu Mehrarbeit 4
6.2.4
Angaben zur Abwesenheit von der Schule 4
6.2.5
Angaben über erfolgte Verpflichtungen und Belehrungen 4
6.2.6
Angaben zu Rettungsschwimmer- und Ersthelferausbildung 4
7
Klassenarbeiten und Klausuren
____________________________
1 Beurlaubungen und Schulversäumnisse unter zwei Monaten sind lediglich im Klassen- oder Kursbuch gemäß Nummer 2.3 zu erfassen.
2 Eine automatisierte Verarbeitung ist unzulässig.
3 Diese Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag aufzubewahren.
4 Eine Verarbeitung außerhalb der Schule ist unzulässig. Dies gilt nicht, soweit eine automatisierte Verarbeitung dieser Daten im Rahmen zentraler Fachverfahren erfolgt und insbesondere durch geeignete Datenschutzmaßnahmen gemäß § 11 und durch Vereinbarungen gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 der Schutz personenbezogener Daten ausreichend gewährleistet ist.