Art 56 Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde
Für Art 56 DSGVO liegt kein Text vor zum Stichtag 02.07.2026.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu Art 56 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 15.06.2021 – C-645/19DSGVO: Befugnis einer nicht federführenden Aufsichtsbehörde zur Klageerhebung bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- OVG Hamburg, 07.10.2019 – 5 Bf 291/17Zitiert von 8
- OVG Hamburg, 07.10.2019 – 5 Bf 279/17Zitiert von 9
- OLG Düsseldorf, 24.03.2021 – Kart 2/19 (V)
- EuGH, 04.07.2023 – C-252/21Datenschutz und Wettbewerbsrecht: Feststellung von DSGVO-Verstößen durch eine nationale Wettbewerbsbehörde im Rahmen der Missbrauchsaufsicht KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 114
- EuGH, 24.09.2019 – C-507/17Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- EuGH, 10.02.2026 – C-97/23
- VG Düsseldorf, 21.01.2026 – 29 K 7470/24
- VG Köln, 17.07.2025 – 13 K 1419/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 56 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.