Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 56 Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde

Datenschutzrecht2 Fassungen14 Entscheidungen

Für Art 56 DSGVO liegt kein Text vor zum Stichtag 02.07.2026.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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