Art 44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
Jedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur zulässig, wenn der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die in diesem Kapitel niedergelegten Bedingungen einhalten und auch die sonstigen Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden; ►C2 dies gilt auch für die etwaige Weiterübermittlung personenbezogener Daten aus dem betreffenden Drittland oder der betreffenden internationalen Organisation an ein anderes Drittland oder ◄ eine andere internationale Organisation. Alle Bestimmungen dieses Kapitels sind anzuwenden, um sicherzustellen, dass das durch diese Verordnung gewährleistete Schutzniveau für natürliche Personen nicht untergraben wird.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu Art 44 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 – 17 Sa 37/20Datenschutz - Immaterieller Schadensersatz - Art. 82 DSGVO - Kein Anspruch wegen Datenübermittlung in die USA Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- OLG Düsseldorf, 05.06.2024 – Verg 25/23
- Vergabekammer Südbayern, 28.02.2023 – 3194.Z3-3_01-22-42
- VG Gelsenkirchen, 04.11.2020 – 11 L 1494/20Zitiert von 5
- OLG Thüringen, 17.11.2025 – 3 U 885/24
- OLG Köln, 03.11.2023 – 6 U 58/23Datenschutzrecht: Unzulässigkeit der Drittlanddatenübermittlung mangels Erlaubnistatbestands der DSGVO und AGB-Kontrolle von Cookie-Datenschutzhinweisen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
Zuletzt entschieden
- EuGH, 14.07.2026 – C-474/24Zitiert von 1
- LG Ansbach, 15.10.2025 – 3 O 560/24
- BGH, 28.08.2025 – VI ZR 258/24Vorlagefrage an EuGH zum Personenbezug dynamischer IP-Adressen und zu datenschutzrechtlichen SchadensersatzansprüchenZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 44 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.