Art 38 Stellung des Datenschutzbeauftragten
Für Art 38 DSGVO liegt kein Text vor zum Stichtag 02.07.2026.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu Art 38 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 27.01.2022 – C-534/20
- EuGH, 09.02.2023 – C-453/21Zitiert von 4
- BAG, 27.04.2021 – 9 AZR 383/19 (A)Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Unionsrecht
- EuGH, 22.06.2022 – C-534/20Zitiert von 10
- BAG, 30.07.2020 – 2 AZR 225/20 (A)Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Unionsrecht
- EuGH, 09.02.2023 – C-81/23
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 17.06.2025 – 6 B 467/25Hinausschieben des Ruhestandseintritts; Anforderungen an das Vorliegen eines dienstlichen Interesses KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 4
- BAG, 06.06.2023 – 9 AZR 621/19Datenschutzbeauftragter - Abberufung - InteressenkonfliktZitiert von 4
- BAG, 06.06.2023 – 9 AZR 383/19Betriebsratsvorsitzender als DatenschutzbeauftragterZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 38 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.