Art 35 Datenschutz-Folgenabschätzung
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Absatz 1 ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:
systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die sich auf automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling gründet und die ihrerseits als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen;
umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 oder
systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.
Die Folgenabschätzung enthält zumindest Folgendes:
eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen;
eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck;
eine Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gemäß Absatz 1 und
die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen, einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird.
Wird zitiert von 53 Entscheidungen zu Art 35 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2022 – 3 Sa 203/21
- EuGH, 29.06.2023 – C-61/22
- EuGH, 21.03.2024 – C-61/22Zitiert von 14
- OLG Stuttgart, 22.11.2023 – 4 U 20/23Datenschutzrecht: Zulässigkeit und Begründetheit der Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden wegen eines Scraping-Vorfalls Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 88
- LAG Hamm, 06.10.2022 – 18 Sa 271/22
- OLG Stuttgart, 13.12.2023 – 4 U 51/23Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 02.04.2026 – 29 K 7351/23
- LAG Hessen, 10.02.2026 – 12 SLa 709/25
- OLG München, 26.09.2025 – 36 U 1368/24 e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 35 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.