Gesetze / DPMA-Verwaltungskostenverordnung

DPMAVwKostV

§ 2 Kosten

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAVwKostV%202006/2#abs-1 (1) Die Kosten bestimmen sich nach dem anliegenden Kostenverzeichnis.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAVwKostV%202006/2#abs-2 (2) Soweit sich aus Teil A des Kostenverzeichnisses nichts anderes ergibt, werden neben den Gebühren keine Auslagen nach Teil B des Kostenverzeichnisses erhoben. Wenn eine Gebühr für die Amtshandlung nicht vorgesehen ist, sind jedoch Auslagen zu erheben.

§ 1 § 3