Gesetze / DPMA-Verwaltungskostenverordnung
DPMAVwKostV§ 2 Kosten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BPatG, 29.01.2026 – 26 W (pat) 11/25
- BPatG, 11.08.2005 – 10 W (pat) 704/03
- BPatG, 11.06.2001 – 10 W (pat) 3/01
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAVwKostV%202006/2#abs-1 (1) Die Kosten bestimmen sich nach dem anliegenden Kostenverzeichnis.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAVwKostV%202006/2#abs-2 (2) Soweit sich aus Teil A des Kostenverzeichnisses nichts anderes ergibt, werden neben den Gebühren keine Auslagen nach Teil B des Kostenverzeichnisses erhoben. Wenn eine Gebühr für die Amtshandlung nicht vorgesehen ist, sind jedoch Auslagen zu erheben.