Gesetze / DPMA-Verwaltungskostenverordnung
DPMAVwKostV§ 3 Mindestgebühr
Stand: 10.06.2019
Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro. Centbeträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden.
Gesetze / DPMA-Verwaltungskostenverordnung
DPMAVwKostVStand: 10.06.2019
Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro. Centbeträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden.