§ 13 Vertretung
Stand: 10.06.2019
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- BPatG, 21.12.2020 – 7 W (pat) 14/19Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – zur Vorlage einer Inlandsvertretervollmacht
- BPatG, 27.10.2011 – 21 W (pat) 6/07Patentbeschwerdeverfahren – Nachweis der Inlandsvertretervollmacht –Zitiert von 7
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAV%202004/13#abs-1 (1) Beteiligte können sich in jeder Lage des Verfahrens durch Bevollmächtigte vertreten lassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAV%202004/13#abs-2 (2) Die Bevollmächtigung eines Zusammenschlusses von Vertretern gilt, wenn nicht einzelne Personen, die in dem Zusammenschluss tätig sind, ausdrücklich als Vertreter bezeichnet sind, als Bevollmächtigung aller in dem Zusammenschluss tätigen Vertreter.