Gesetze / Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
BüroMKfAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Stand: 01.08.2025
Wird zitiert von 5
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- BSG, 25.05.2022 – B 11 AL 29/21 R(Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung - analoge Anwendung des § 131a Abs 3 Nr 1 SGB 3 bei etwa zweijähriger beruflicher Weiterbildung)Zitiert von 12
- BSG, 03.11.2021 – B 11 AL 2/21 RBerufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer Zwischenprüfung - erster Teil einer gestreckten Abschlussprüfung - Ausbildung für Büromanagementkaufleute - kurze Weiterbildungsdauer und kurzer Zeitraum zwischen dem ersten und zweiten Teil der gestreckten Abschlussprüfung - keine analoge Anwendung - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 26
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 – L 14 AL 103/20
- SG Berlin, 25.08.2020 – S 120 AL 573/19Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 – L 18 AL 29/19Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.