Gesetze / BüroMKfAusbV · BGBl. I 2025, Nr. 62
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement
19 Normen · ausgefertigt 25.02.2025 · 6 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 6 — Ausbildungsplan | 5 |
| § 1 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5Berufsausbildung in einer dienstbegleitenden Unterweisung
- § 6Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
- § 7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 8Inhalt des Teiles 1
- § 9Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 10Inhalt des Teiles 2
- § 11Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 12Prüfungsbereich „Kundenbeziehungsprozesse“
- § 13Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“
- § 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 16Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 · Zusatzqualifikationen
- § 17Inhalt der Zusatzqualifikationen
- § 18Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4 · Schlussvorschrift
- § 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement