Gesetze / BüroMKfAusbV · BGBl. I 2025, Nr. 62

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement

19 Normen · ausgefertigt 25.02.2025 · 6 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  8. § 5Berufsausbildung in einer dienstbegleitenden Unterweisung
  9. § 6Ausbildungsplan
  10. Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
  11. § 7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  12. § 8Inhalt des Teiles 1
  13. § 9Prüfungsbereich des Teiles 1
  14. § 10Inhalt des Teiles 2
  15. § 11Prüfungsbereiche des Teiles 2
  16. § 12Prüfungsbereich „Kundenbeziehungsprozesse“
  17. § 13Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“
  18. § 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  19. § 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  20. § 16Mündliche Ergänzungsprüfung
  21. Abschnitt 3 · Zusatzqualifikationen
  22. § 17Inhalt der Zusatzqualifikationen
  23. § 18Prüfung der Zusatzqualifikation
  24. Abschnitt 4 · Schlussvorschrift
  25. § 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  26. Anlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement