§ 9
Stand: 10.06.2019
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
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- VG Ansbach, 14.06.2024 – AN 4 K 23.219Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 29.07.2015 – 8 ME 33/15Vorläufiger Rechtsschutz auf Erteilung einer ärztlichen Berufserlaubnis nach Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- OVG Niedersachsen, 05.01.2007 – 8 LA 78/06Zitiert von 2
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