§ 9
Stand: 10.06.2019
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 9 BÄO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 19.11.2019 – 1 StR 364/19Voraussetzungen der Anordnung eines Berufsverbots: Missbrauch von Beruf oder Gewerbe; Verabreichen von Medikamenten zur Betäubung von Missbrauchsopfern durch einen KinderarztZitiert von 2
- VG Ansbach, 14.06.2024 – AN 4 K 23.219Zitiert von 1
- OVG NRW, 08.09.2020 – 16 A 672/17Zitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 29.07.2015 – 8 ME 33/15Vorläufiger Rechtsschutz auf Erteilung einer ärztlichen Berufserlaubnis nach Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- OVG Niedersachsen, 05.01.2007 – 8 LA 78/06Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.04.2016 Ausfertigung
§ 9 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I 886)
BGBl. 2016 I S. 886
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.