Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
BzKJBGebV§ 1 Erhebung von Gebühren
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 24.12.2021
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz erhebt Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistung), die sie auf Grund des Jugendschutzgesetzes erbringt.