Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 22 Überwachungsmaßnahmen
Stand: 01.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/22#abs-1 (1) Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/22#abs-2 (2) Die zuständige Behörde kann Maßnahmen gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 2 auch auf schriftlichem Wege anordnen.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 22 BtMG →
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- BVerwG, 10.03.2022 – 3 C 1/21Befugnis der Überwachungsbehörde zur Einsicht in Unterlagen über den BetäubungsmittelverkehrZitiert von 2
- VG Neustadt an der Weinstraße, 11.06.2015 – 4 L 411/15.NW
- BGH, 18.06.1986 – 2 StR 201/86Zitiert von 1
- OVG NRW, 26.01.2026 – 13 A 2689/24
- OVG Hamburg, 11.04.2017 – 6 Bf 81/15.HBGZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 22 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.