Gesetze / BlutArmV 2010 · BGBl I 2010, 1326

Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer

15 Normen · ausgefertigt 04.10.2010 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 21.04.2020 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 3a — Veranstaltungen mit Einhufern1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Allgemeines
  3. § 1 Begriffsbestimmungen
  4. Abschnitt 2 · Allgemeine Schutzmaßregeln
  5. § 2 Impfungen und Heilversuche
  6. § 3 Untersuchungen
  7. § 3a Veranstaltungen mit Einhufern
  8. Abschnitt 3 · Besondere Schutzmaßregeln
  9. Unterabschnitt 1 · Schutzmaßnahmen vor amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut
  10. § 4 Blutprobenentnahme, epidemiologische Nachforschungen
  11. § 5 Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb
  12. § 6 Reinigung und Desinfektion
  13. Unterabschnitt 2 · Schutzmaßnahmen nach amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut
  14. § 7 Öffentliche Bekanntmachung
  15. § 8 Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb
  16. § 9 Ansteckungsverdacht
  17. § 10 Sperrbezirk
  18. § 11 Desinfektion
  19. § 12 Aufhebung der Schutzmaßnahmen
  20. § 13 Ordnungswidrigkeiten
  21. § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  22. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. 21.04.2020 — 2 Normen geändert · §§ 3a, 13 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.