Gesetze / Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrEV

§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 20.01.2022

Bund4 Fassungen

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2012 in Kraft.

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