Gesetze / Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrEV§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 20.01.2022
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2012 in Kraft.
Änderungsverlauf
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05.01.2022 Ausfertigung
§ 39 in einer früheren Fassung aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Januar 2022 (BGBl. I 2 929)
BGBl. 2022 I S. 2
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26.11.2021 Ausfertigung
§ 39 geändert durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 26. November 2021 (BGBl. I 4982, 5204; 2023 I Nr. 144)
BGBl. 2021 I S. 4982
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