Gesetze / Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
BinSchSprFunkV§ 6 Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis
Stand: 10.06.2019
Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.