Gesetze / Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung

BinSchSprFunkV

§ 6 Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis

Stand: 10.06.2019

Bund

Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.

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