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§ 6 BinSchSprFunkV — Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis

Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.