§ 6 BinSchSprFunkV 2003 — Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis

Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.