Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung
BinSchPersVAnlage 32 (zu § 137 Absatz 2)Voraussetzungen für die Verlängerung der Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 122)
Änderungsverlauf
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05.04.2023 Ausfertigung
Anlage 32 aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. April 2023 (BGBl. II Nr. 105)
BGBl. 2023 II Nr. 105
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