Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung
BinSchPersV§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 25.06.2023
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
Änderungsverlauf
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05.04.2023 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. April 2023 (BGBl. II Nr. 105)
BGBl. 2023 II Nr. 105
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22.09.2022 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. September 2022 (BGBl. I 1518)
BGBl. 2022 I S. 1518
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