Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung
BinSchPersV§ 4 Zuständige Behörde
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 07.12.2021
Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dieser Verordnung ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist.