Gesetze / Binnenschiffseichordnung
BinSchEO§ 30 Allgemeines
Stand: 26.03.2022
Die Wasserverdrängung ist nach der Formel des § 26 Absatz 1 Nummer 2 festzustellen.
Gesetze / Binnenschiffseichordnung
BinSchEOStand: 26.03.2022
Die Wasserverdrängung ist nach der Formel des § 26 Absatz 1 Nummer 2 festzustellen.