Gesetze / BfJG

BfJG

§ 3 Fachaufsicht

Stand: 07.10.2025

Bund3 Fassungen

Soweit das Bundesamt Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wahrnimmt, untersteht es der Fachaufsicht der zuständigen obersten Bundesbehörde.

§ 2 § 4