Gesetze / Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
BfAAG§ 9 Fortgeltung der Dienstvereinbarungen
Stand: 24.06.2020
Die im Auswärtigen Amt geltenden Dienstvereinbarungen gelten ab dem 1. Januar 2021 auch für das Bundesamt, solange sie nicht durch andere Regelungen im Bundesamt ersetzt werden.