Gesetze / BfAAG · BGBl I 2020, 1241
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
10 Normen · ausgefertigt 12.06.2020 · letzte Änderung 06.01.2024 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Errichtung und Sitz des Bundesamts
- § 2 Aufgaben des Bundesamts
- § 3 Aufsicht
- § 4 Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
- § 5 Wahl des Personalrats
- § 6 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- § 7 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
- § 8 Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte
- § 9 Fortgeltung der Dienstvereinbarungen
- § 10 Aufbauzulage
Änderungsverlauf
- 06.01.2024 — 1 Norm geändert · § 10 neueste Änderung
- 05.01.2024 — 1 Norm geändert · § 10
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.