Gesetze / Berufsförderungsverordnung

BFöV

§ 30 Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes

Bund2 Fassungen

Für die Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes wird bei dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und bei den Karrierecentern der Bundeswehr ein Job-Service eingerichtet.

§ 28 § 30