Gesetze / Bewertungsgesetz BewG § 84 Bodenwert SteuerrechtBund Außer Kraft — § 84 ist seit 01.01.2025 nicht mehr im BewG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019. Der Grund und Boden ist mit dem Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.