Gesetze / Bewertungsgesetz

BewG

§ 44 Geringstland

SteuerrechtBund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/44#abs-1 (1) Zum Geringstland gehören die Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit, für die nach dem Bodenschätzungsgesetz keine Wertzahlen festzustellen sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/44#abs-2 (2) Geringstland ist mit einem Hektarwert von 50 Deutschen Mark zu bewerten.

§ 71 § 95