§ 49 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BFH, 22.06.2017 – VI R 97/13Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei ZupachtungZitiert von 5
- BFH, 06.03.2014 – IV R 11/11Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei ZupachtungZitiert von 2
- BFH, 15.07.1992 – II R 24/88Zitiert von 3
- FG Düsseldorf, 27.04.2007 – 1 K 4898/04 BB
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 49 BewG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.