Gesetze / Bewertungsgesetz BewG § 144 Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts SteuerrechtBund Außer Kraft — § 144 ist seit 01.01.2025 nicht mehr im BewG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019. Der Betriebswert, der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils bilden zusammen den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwert.