Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 56 Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern
Stand: 10.06.2019
Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen, der Arbeitgeber, der Konzernbetriebsrat oder eine im Konzern vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Konzernbetriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 56 BetrVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 24.06.1981 – I R 143/78Zitiert von 2
- ArbG Nürnberg, 31.01.2024 – 12 BV 120/22Zitiert von 1
- BAG, 24.05.2023 – 7 ABR 21/21 · Restmandatierter Betriebsrat - AuflösungZitiert von 9
- BAG, 14.02.2007 – 7 ABR 26/06Konzernbetriebsrat: Entfall des Entsendungsrechts von Betriebsräten bei Unterstellung inländischer Konzerngesellschaften unter eine ausländische Konzernspitze Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.