Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 56 Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 21.09.2022 – 5 P 17/21Mitbestimmung bei allgemeinen UrlaubsgrundsätzenZitiert von 13
- BVerwG, 09.08.2022 – 5 P 14/21Mitbestimmung bei Anordnung von BetriebsurlaubZitiert von 4
- ArbG Nürnberg, 31.01.2024 – 12 BV 120/22Zitiert von 1
- BAG, 23.09.2025 – 1 ABR 20/24Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über tariflichen Zusatzurlaub für langjährig Beschäftigte - ÖffnungsklauselZitiert von 1
- BAG, 24.05.2023 – 7 ABR 21/21 · Restmandatierter Betriebsrat - AuflösungZitiert von 8
- BAG, 05.12.2013 – 10 AZB 25/13 · Rechtsweg - SozialeinrichtungZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- LAG Hamburg, 18.01.2016 – 4 Ta 12/15
- LAG Hessen, 08.07.2013 – 6 Ta 180/13Zitiert von 1
- BAG, 14.02.2007 – 7 ABR 26/06Konzernbetriebsrat: Entfall des Entsendungsrechts von Betriebsräten bei Unterstellung inländischer Konzerngesellschaften unter eine ausländische Konzernspitze KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen, der Arbeitgeber, der Konzernbetriebsrat oder eine im Konzern vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Konzernbetriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.