Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 27 Betriebsausschuss
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/27#abs-1 (1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit
| 9 bis 15 | Mitgliedern |
| aus 3 weiteren Ausschussmitgliedern, | |
| 17 bis 23 | Mitgliedern |
| aus 5 weiteren Ausschussmitgliedern, | |
| 25 bis 35 | Mitgliedern |
| aus 7 weiteren Ausschussmitgliedern, | |
| 37 oder mehr | Mitgliedern |
| aus 9 weiteren Ausschussmitgliedern. |
Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Sind die weiteren Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats bedarf.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/27#abs-2 (2) Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für den Widerruf der Übertragung von Aufgaben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/27#abs-3 (3) Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.
Wird zitiert von 88 Entscheidungen zu § 27 BetrVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 15.08.2012 – 7 ABR 16/11Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den BetriebsausschussZitiert von 5
- LAG Düsseldorf, 08.05.2012 – 16 TaBV 96/11
- BAG, 14.08.2013 – 7 ABR 66/11Geschäftsführender Ausschuss des BetriebsratsZitiert von 3
- BAG, 21.07.2004 – 7 ABR 62/03Gesamtbetriebsausschuss: Wahl der weiteren Mitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- LAG Hessen, 07.04.2011 – 9 TaBV 182/10Zitiert von 1
- ArbG Essen, 29.07.2003 – 2 BV 38/03
Zuletzt entschieden
- LAG Niedersachsen, 25.08.2025 – 15 TaBV 23/25
- ArbG Köln, 05.05.2025 – 23 BV 95/25Zitiert von 1
- LAG Köln, 28.06.2024 – 9 TaBV 52/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.