Gesetze / Beschäftigungsverordnung
BeschV§ 34 Beschränkung der Zustimmung
Stand: 05.03.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeschV%202013/34#abs-1 (1) Die Bundesagentur für Arbeit kann die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung beschränken hinsichtlich
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeschV%202013/34#abs-2 (2) Die Zustimmung wird längstens für vier Jahre erteilt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BeschV%202013/34#abs-3 (3) Bei Beschäftigungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung nach § 16a Absatz 1 und § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes ist die Zustimmung wie folgt zu erteilen:
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 34 BeschV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 – 13 S 1943/06Zitiert von 9
- LSG Hessen, 25.08.2025 – L 7 AS 326/25 B ERSGB II - Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Fortgeltungsfiktion gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG - Erwerbsfähigkeit - kein Erlöschen des Aufenthaltstitels mangels auflösender Bedingung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Hannover, 11.01.2010 – 7 B 3473/09
- VG Berlin, 15.11.2017 – 14 K 486.17 VZitiert von 1
- SG Dortmund, 12.02.2014 – S 32 AS 5677/13 ERZitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 – 11 S 2077/13Zitiert von 13
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.08.2019 Ausfertigung
§ 34 geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I 1307)
BGBl. 2019 I S. 1307
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01.08.2017 Ausfertigung
§ 34 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. August 2017 (BGBl. I 3066)
BGBl. 2017 I S. 3066
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27.07.2015 Ausfertigung
§ 34 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. Juli 2015 (BGBl. I 1386)
BGBl. 2015 I S. 1386
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.