Gesetze / Landesrecht Sachsen / BBergG-Ermächtigungsverordnung
BergErmVO§ 1 Übertragung von Zuständigkeiten auf das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BergErmVO/1#abs-1 (1) Die Ermächtigung der Staatsregierung nach § 32 Abs. 1 und 2 BBergG zum Erlass von Rechtsverordnungen wird auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BergErmVO/1#abs-2 (2) Die Ermächtigung der Staatsregierung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach § 142 BBergG wird auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.