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§ 1 BergErmVO (Sachsen) — Übertragung von Zuständigkeiten auf das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

BBergG-Ermächtigungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Ermächtigung der Staatsregierung nach § 32 Abs. 1 und 2 BBergG zum Erlass von Rechtsverordnungen wird auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.

(2) Die Ermächtigung der Staatsregierung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach § 142 BBergG wird auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.