Gesetze / Schwangerschaftskonfliktgesetz
SchKG§ 36 Einschränkung eines Grundrechts
Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 14.11.2024
Durch die §§ 8 und 13 wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) eingeschränkt.